Platzordnung


Liebe Hundefreunde, während Ihres Aufenthaltes auf dem öffentlichen Hundeplatz Seehausener Straße gelten folgende Regelungen:


Die Grundregeln für die Nutzung dieses Platzes sind ein respektvoller Umgang untereinander, zwischen Mensch und Tier sowie Akzeptanz und Toleranz gegenüber jedermann.


1.     Mit Betreten des Platzes erkennt der Nutzer die hier genannten Punkte der Platzordnung in vollem Umfang an. Verstöße können zum Platzverweis führen.


2.     Jeder Hundebesitzer ist vollumfänglich für entstehende Sach- und Personenschäden aller Art, die durch seinen Hund verursacht werden, verantwortlich. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung und aktueller Impfschutz wird als Grundbedingung vorausgesetzt.


3.     Auf dem gesamten Platz gilt die Hundegesetz Berlin . Listenhunde und gefährliche Hunde haben einen Maulkorb zu tragen.


4.     Das Betreten des Hundeplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Beim Betreten / Verlassen ist darauf zu achten, dass das Tor ordnungsgemäß geschlossen wird.


5.     Keinen Zutritt zum Hundeplatz haben: Hunde mit übertragbaren Krankheiten , Hunde mit Ungezieferbefall, läufige Hündinnen, Personen unter Drogen- bzw. Alkoholeinfluss, Kinder unter 12 Jahren ohne Begleitung einer erwachsenen verantwortlichen Person. Eltern haften grundsätzlich für Ihre Kinder.


6.     Das Mitbringen von Glasbehältern ist zu vermeiden. Fahrräder sind am Eingang abzustellen.


7.     Während des Aufenthaltes auf dem Hundeplatz ist durch jeden Hundeführer zu gewährleisten, dass er jederzeit seinen Hund kontrollierbar abrufen kann, dass die ständige Aufsichtspflicht gewährleistet ist, dass ein sicheres und gefahrloses Betreten bzw. Verlassen des Hundeplatzes für alle möglich ist. Das wechselseitige "Besteigen" von Hunden untereinander ist zu unterbinden. Buddellöcher sind aus Sicherheitsgründen zu vermeiden.


8.     Für die Entsorgung von Hundekot, mitgebrachten Speisen, Spielzeugen und Verpackungsmitteln ist jeder Hundebesitzer selber verantwortlich. Hierzu sind die vorhandenen Müllbehälter zu nutzen. Raucher entsorgen Ihre Abfälle in die aufgehängten Aschebehälter.


9.     Um Belästigungen der Anwohner zu vermeiden ist ,langanhaltendes Bellen zu unterbinden. Weiterhin ist beim Spielen der Hunde das Einhalten von Ruhezeiten (vor 07:00 Uhr, zwischen 13:00 und 15:00 Uhr, sowie nach 20:00 Uhr) zu beachten.


10.     Jegliche gewerbliche Nutzung des Platzes ist verboten, ebenso der Umgang mit offenem Feuer und das Grillen.


Wir wünschen allen Gästen des Hundeplatzes, nebst Ihren Vierbeinern, viel Spaß auf dem Hundeplatz Seehausener Str